(Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO)
 
 
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung  zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Funk), sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Funktion(en) im Verein.
 
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundrechte sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins nach § 26 BGB. Die personenbezogenen Daten werden in den EDV-Systemen des Kassiers gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
 
(2) Als Mitglied des Deutschen Harmonika-Verbandes (kurz DHV)/ Bezirk Unterer Neckar und evtl. zukünftiger Verbände, ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an diese z.B. Bildmaterial, Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Mitglieder der Vereinsleitung mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adresse.
(2.1) Die Daten der Bankverbindung werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Raiffeisenbank Bretzfeld-Neuenstein e.G. und evtl. zukünftiger anderen Banken des Akkordeon-Spielring weitergeleitet.
 
(3) Im Zusammenhang mit Ziel der gemeinsamen Pflege, Förderung und Verbreitung der Harmonikamusik veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Fotos oder Videoclips seiner Mitglieder auf seiner Internetseite und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print-, Tele- sowie sonstige elektronische Medien. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit und - soweit aus notwendigen Gründen (z.B. Einteilung in Altersklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Internetseite.
 
(4) In seinen Pressemitteilungen, am schwarzen Brett sowie auf seiner Internetseite berichtet der Verein auch über Ehrungen, Jubiläum, besondere Erfolge und Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereinszugehörigkeit und Dauer, Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein - unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer - auch an andere Print- Tele- und weitere elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. In diesem Fall entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.
 
(5) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vereins herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte)  benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, so bald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden. Mitgliedern der einzelnen Abteilungen können Telefonlisten, bzw. Adresslisten, unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E- Mail-Adresse zur besseren Kommunikation untereinander ausgehändigt werden.
 
(6) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten.
 
(7) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
 
(8) Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.